FWG bleibt bei der Kritik an der Geschäftsführer Bestellung der Indeland GmbH

Die FWG Aldenhoven stellt klar, dass der im Zeitungsartikel der AZ/AN vom 6.Juni 2013 geweckte Eindruck, die Empörung sei nach einer Einigung mit dem Geschäftsführer der Indeland GmbH beendet falsch ist. Bis zuletzt hat die FWG Aldenhoven alle diesbezüglichen Zustimmungen in den Sitzungen des Gemeinderates Aldenhovens abgelehnt und stellt bis heute als einzige Aldenhovener  Fraktion den gesamten Bestellungsprozesses sowie die vertraglichen Vereinbarungen in Frage.

Die FWG Aldenhoven vertritt die Auffassung, dass das Gehalt des Geschäftsführers im Verhältnis zum Wirtschaften der Gesellschaft stehen muss und nicht länger als 5 Jahre fixiert werden sollte. Mit einer Fixierung auf 8 Jahre ist nun auch noch die Möglichkeit der Veränderung nach 5 Jahren genommen worden. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Indeland GmbH sich immer mehr zu einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft wandelt, hätten die negativen Erfahrungen aus Zeiten der GWS (Gesellschafts- und Strukturförderung des Kreises Düren) einfließen müssen.

Unverständlich bleibt auch, dass trotz der desolaten Finanzlage der beteiligten Kommunen, für die kleine Indeland GmbH eine solch hohe Gehaltsverpflichtung über einen so langen Zeitraum eingegangen wurde. Dass die Indeland GmbH diese Verpflichtung alleine nicht stemmen kann, zeigt die angekündigte Beteiligung der Sparkasse Düren, für die ersten Jahre die Gehaltszahlung finanzieren zu wollen. Dieses Geld aus Überschüssen der Sparkasse wird wiederum den Zuschuss an den Kreis reduzieren, der sich als Umlageverband diese Mindereinnahmen in absehbarer  Zeit versteckt und indirekt über die Kreisumlage bei den Bürgern holen wird.

Wir vertreten ebenso die Auffassung, dass eine solche Position hätte ausgeschrieben werden und die Bewerber ein qualifiziertes Auswahlverfahren hätten durchlaufen müssen.

Dass dieses nicht gewollt war und stattdessen Herr Bröker ohne wenn und aber diese Funktion wahrnehmen sollte zeigt der maßgebende erste Versuch, die Vereinbarung ohne Beteiligung der Räte durchzuführen. Mit Hinweis auf die geltenden Kommunalgesetze hatte die Bezirksregierung diesen ersten Versuch in 2012 scharf bemängelt und die Einbindung der Räte angeordnet. Diese Vorgehensweise damals war aus unserer Sicht ein Paarlauf von angeblicher rechtlicher Unkenntnis in den gesellschaftlichen Gremien sowie einer ausgeprägten Dreistigkeit bei der Durchsetzung der geplanten Maßnahme. Die nachträgliche Legalisierung der Bestellung durch weitere Gesellschafterbeschlüsse ändert an diesem Eindruck nichts. Ebenso bleibt der Eindruck bestehen, dass ein verdienter SPD Mann versorgt werden und aus CDU Sicht ein Fraktionsvorsitzender der Opposition verschwinden sollte.

Im Ergebnis gibt es nur Verlierer und erheblichen Vertrauensverlust. Wir fragen uns, ob es das wert war.