Windkraftanlagen in Aldenhoven: Rechtsunsicherheit durch Planungsfehler

Aufgrund einer Klageandrohung musste die Verwaltung feststellen, dass die aktuelle Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen unzulässig ist.

Das bedeutet, dass aktuell an jedem beliebigen Ort auf dem Gemeindegebiet Windkraftanlagen gebaut werden können. Die Lösung für dieses Thema ist die schnelle Aufstellung eines rechtssicheren Planes für Windkraftkonzentrationszonen.

SPD und CDU haben sich nun dafür entschieden, einen teuren und lange dauernden Weg zu beschreiten, indem die Verwaltung mit einem Planungsbüro wieder von vorne anfängt.  Die Kosten hierfür belaufen sich auf voraussichtlich 40 Tausend Euro, die Rechtsunsicherheit bleibt während dieser Zeit bestehen.

Die Empfehlung des Kreises und der FWG ist, stattdessen das bereits fortgeschrittene Verfahren zur Schaffung von Windrädern Richtung Bourheim fortzuführen und hieraus den Plan zu entwickeln. Dies würde deutlich schneller gehen und von dem Initiator, der REA bezahlt werden.

Darüber hinaus würde dieser Windpark mit 5 Anlagen auch das von uns favorisierte Bürgerbeteiligungsmodell unterstützen, bei dem sich die Aldenhovener Bürger direkt an den Anlagen und den Erträgen beteiligen könnten.

Durch den Entscheid der Mehrheit verzichtet die Gemeinde zusätzlich noch auf ein jährliches Nutzungsentgeld von ca. 75 T€  sowie einer hochgerechneten Gewerbesteuereinnahme von 165 T€.