Die Gemeinde Aldenhoven wird in 2010 mehr als 40 Millionen Euro Schulden haben. Diese setzen sich aus langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 14,3 Millionen Euro sowie Kassenkrediten in Höhe von 26,5 Mio Euro zusammen. Die Verschuldung der WOGA in Höhe von fast 6 Mio Euro ist dabei noch nicht berücksichtigt und würde die Verbindlichkeiten auf insgesamt 46 Mio Euro erhöhen.
Prekär an dieser Situation ist nicht nur die Höhe, sondern auch die Zinsbelastung von aktuell ca. 1,3 Mio Euro. Das mittelfristig mit einem Anstieg der Zinsen gerechnet werden kann, ist fast jedem klar. Damit wird sich die Zinslast in dennächsten Jahren drastisch nach oben bewegen.
Hingegen soll die Gemeinde in diesem Jahr ca. 8,8 Mio Euro an Steuern und Abgaben einnehmen. An den Kreis (Kreis- und Jugendamtsumlage) müssen wir aber fast 10 Mio Euro abführen, d.h. der Kreis erhält sämtliche Steuer- und Abgabeneinnahmen der Gemeinde Aldenhoven. Trotzdem fehlen noch immer ca. 1 Mio Euro, um die Forderungen des Kreises zu begleichen.
Unverständlich ist daher, dass der Kreis für die Kommunen keine Entlastungen vorsieht, sondern stattdessen die Kreismehrheit das Geld so selbstverständlich ausgibt, wie wir uns vor Ort das Geld bei den Banken leihen müssen. Mit dem Entwurf eines Doppelhaushaltes nimmt man sich außerdem noch die Chance, in 2011 auf die aktuell unruhigen Zeiten flexibel reagieren zu können.
Eine Möglichkeit, diesen über viele Jahre aufgebauten Schuldenberg aus eigener Kraft abzubauen ist nicht möglich. Darüber hinaus bleibt offen, ob Finanzhilfen für überschuldete Städte und Gemeinden jetzt nach der Landtagswahl tatsächlich kommen. Andeutungen des bisherigen NRW-Finanzministers Linssen bzgl . einer dreistelligen Millionenhilfe (23.04.2010 bei einem Gespräch mit dem Aktionsbündnis „Raus aus den Schulden“) und des NRW-Regierungspräsidenten sind nach der Landtagswahl nicht als verbindlich anzusehen. Falls eine Unterstützung kommen wird, soll eine Finanzhilfe aber nur möglich sein, wenn aktives Sparen stattfindet.
Da Aldenhoven nach dem bisherigen Erkenntnisstand in den nächsten Jahren keinen Haushaltsausgleich erreichen kann, müssen wir vorrangig versuchen, eine Genehmigung für die Ausgabe von freiwilligen Leistungen zu bekommen. Hierzu gehören z.B. die viel zitierten Zuschüsse an Vereine oder die Pflege unserer Grünanlagen. Eine Genehmigung ist nur erreichbar, wenn umfangreiche Sparmaßnahmeninitiiert werden, die in diesem und in den nächsten Jahren einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden in Kreis und Land standhalten. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass jede Maßnahme von den Aufsichtsbehörden einzeln kontrolliert, genehmigt oder in Frage gestellt wird.