Kreis will zuviel gezahltes Grundsteuer B Geld behalten!

Nach Pressveröffentlichungen der letzten Wochen hat der Kreis in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 12,9 Mio. Euro Überschuss erzielt. Unter dem Gesichtspunkt, dass der Kreis kein Wirtschaftsunternehmen, sondern ein Umlageverband ist, ist das Geld durch die Zahlungen der Kommunen (z.B. von Aldenhoven) an den Kreis zustande gekommen.

D.h. Aldenhoven hat in diesen Jahren mehr gezahlt, als tatsächlich benötigt wurde. In einem normalen Haushalt würde man sagen, wir bekommen das zuviel gezahlte Geld zurück. Nicht so im Kreis Düren. Hier möchte man das Geld lieber behalten und zurückgelegen.  Unter dem Gesichtspunkt, dass aktuell die Grundsteuern durch die Kreisabgaben sehr hoch sind, wäre doch das primäre Ziel, die Steuern für den Bürger zu senken.

Im Kreis denkt man da anders. So wurden bereits mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2017/2018 2,4 Mio. Euro aus dem Überschuss des Jahres 2015 eingeplant. Der Öffentlichkeit kommuniziert wurde stattdessen, dass man mit dem Doppelhaushalt die Kommunen entlasten wolle und die Hebesätze einfriere. Jetzt kommt raus, dass man das nur schafft, indem einen Teil des Überschuss den  Kommunen vorenthält und den größeren Teil einer Rücklage zuführt.

Warum macht der Kreis das so? Hier kann man nur Vermutungen anstellen, aber eine Rücklage ist natürlich besser geeignet, um Mehrkosten insbesondere bei freiwilligen Leistungen des Kreises zu verschleiern. Damit kann der Kreis wie bisher behaupten, dass Steigerungen von außen kommen und an die Kommunen weitergegeben werden müssen, während er mit der Rücklage klammheimlich eigene Projekte finanziert und deren Kosten ausgleicht. Ebenso ist denkbar, dass der Kreis das Geld lieber für das Wahljahr 2020 zurücklegen möchte, um dann eine wohlwollende Stimmung beim Wähler zu erzeugen, indem man in diesem Jahr Geschenke verteilt oder weitere Erhöhungen der Kreisumlage verschleiert.

Dabei blendet der Kreis einfach aus, dass das Geld aus extra Erhöhungen der Grundsteuern kommt und Kommunen Standards und Leistungen kürzen mussten, um überhaupt noch Geld an den Kreis zahlen zu können. Entscheiden tun dies die Kreistagsmitglieder, die zum großen Teil noch in den Räten der benachteiligten Kommunen sitzen.

Insgesamt zeigt auch dieses Spiel wieder, dass das bisherige Prinzip der Kreisfinanzierung durch die Kommunen überarbeitungsbedürftig ist und die finanziellen Probleme nur verstärkt. Würde ein Kreis als kommunaler Dienstleister gestaltet (z.B. Zweckverband), so agieren und von den Kommunen kontrolliert werden, würden sich viele dieser Themen gar nicht ergeben.

Die FWG Aldenhoven fordert, den Überschuss komplett zur Reduktion der Kreisumlage bereits jetzt einzuplanen und  damit die Aldenhovener Bürger zu entlasten.