Einfluss auf Windkraftanlagen in Aldenhoven unnötig abgegeben

Die FWG Aldenhoven hatte für die Ratssitzung im Mai 2019 beantragt, erneut über die weiteren Planungen zur Errichtung von 4 Windrädern zwischen Aldenhoven und Bourheim zu entscheiden. Dabei waren in der Ratssitzung im Februar Bedenken geäußert worden, die Windräder könnten zu laut sein oder zuviel Schatten werfen.

Diese Bedenken konnten in der Zwischenzeit geklärt werden. Denn für alle Anlagen gibt es durch Landesgesetze vorgegebene Kontingente für den Lärm und den Schattenwurf. Dabei darf eine Anlage umso lauter sein, je weiter sie von der Wohnbebauung entfernt ist. Mit einer Genehmigung der Räder durch den Aldenhovener Rat hätte die Aldenhovener Gemeinde sowie die Landwirte nicht nur von den Einnahmen der Windräder profitiert, wir hätten auch durch einen Bebauungsplan Größe und Art der Windräder regeln können.

Vollkommen unerklärlich rief die SPD kurz vor der Sitzung zu einer Anwohnerdemonstration gegen die vier Windräder auf, so dass in der Sitzung leider eine sachliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen nicht mehr zustande kam. Im Ergebnis wurde eine weitere Planung der Räder auf Aldenhovener Gebiet durch die Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. Den Anwohnern wurde damit aber einen Bärendienst erwiesen.

Denn mittlerweile ist klar, dass die Windräder, die auf der Jülicher Seite in Richtung Bourheim geplant waren jetzt zur Grenze nach Aldenhoven verschoben werden können. Ebenso werden diese nun deutlich lauter sein sein, als auf Aldenhovener Gebiet, da sie nun die Kontigente von Lärm und Schattenwurf auch der Aldenhovener Räder ausnutzen können. Im Ergebnis werden die Anwohner genauso belastet, als wären vier weitere Windräder auf Aldenhovener Gebiet gebaut worden.

Gleichzeitig hat Aldenhoven aber das Recht abgebene, auf diese Jülicher Räder durch einen Bebauungsplan Einfluss nehmen zu können. Damit kassiert Jülich jetzt das Geld, und die Aldenhovener Bürger müssen die Lasten tragen.